Anträge der UWG in der nächsten Ratssitzung am 5. August 2020

Antrag der UWG-Fraktion Attraktivitätssteigerung/Beleuchtung des Rundwanderweges

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rundwanderweg um Heiden stellt ein touristisches Alleinstellungsmerkmal für Heiden dar und wird von zahlreichen Menschen ganzjährig intensiv genutzt.

Er dient in besonderem Maße dem Breitensport und der Erholung und damit der Gesundheit der Heidenerinnen und Heidener. Der gute Pflegezustand der Wege, die neuen Schautafeln und Streckenmarkierungen haben dazu beigetragen, dass der Weg in den letzten Monaten wieder mehr in den Fokus gerückt ist.

Während aufgrund der Corona-Beschränkungen die Sporthallen und Sportplätze gesperrt waren, konnte der Rundwanderweg durchgängig genutzt werden. So hat sich gezeigt, dass Sport nicht nur im Verein erlebt werden kann und Jung und Alt individuell Sportangebote im Freien nutzen möchten. Mit dem neuen Baugebiet wird sich die Zahl der Nutzer noch einmal erhöhen. Um einerseits dem Erholungs- und Gesundheitswert für die eigene Bevölkerung den heutigen Anforderungen anzupassen, aber auch zur Steigerung der Attraktivität zur Gewinnung von Touristen regt  die UWG-Fraktion an, das bisherige Angebot von Wanderweg und Naturlehre noch weiter in Richtung „urbanen Bewegungsmöglichkeiten“ wie zum Beispiel durch einen sogenannten Calisthenics-Park zu entwickeln und in Planungen der allgemeinen Sportförderung einzubeziehen. Nachbarkommunen haben bereits gute Erfahrungen gemacht. Mediziner, Fördergeldgeber und Sponsoren haben Nutzen und Nachfrage bzw. Werbewert derartiger Fitnessangebote an der frischen Luft bereits erkannt.

Im Herbst und Winter sind die Jogger, Nordic-Walking-Begeisterte und Hundebesitzer auch früh morgens oder abends in der Dämmerung / Dunkelheit mit Taschen- oder Stirnlampen unterwegs, um ihrem Hobby nachzugehen. Andere verzichten wegen der schlechten Sichtverhältnisse in der „dunklen Jahreszeit“ auf die Nutzung des Rundwanderweges, wenn Ihnen eine Nutzung bei Tageslicht aus beruflichen oder privaten Gründen nicht möglich ist. Die UWG-Heiden ist überzeugt, dass eine zumindest streckenweise Beleuchtung des Rundwanderweges, einen großen Mehrwert für den Breitensport und die Freizeitgestaltung in Heiden bringt. Die Beleuchtung sollte über Dämmerungsschalter zunächst ab 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr automatisch eingeschaltet werden.  Wir denken, dass bei der Sportförderung nicht nur an Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen gedacht werden darf.

Auch ein Sponsoring von Leuchten mit entsprechenden, einheitlichen Sponsorentafeln direkt an den Leuchten wäre denkbar. Es ist möglich, dass eine Beleuchtung verkehrsrechtlich oder wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Um darüber Klarheit zu bekommen stellen wir diesen Antrag.

Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur  Attraktivitätssteigerung und Beleuchtung des Rundwanderweges / Naturlehrpfades zu untersuchen. Die Untersuchung soll folgende Punkte umfassen: 

  1.            Konzeptentwicklung für eine optimierte sportliche Nutzung (Open-Air Fitnessstudio) mit Darlegung der Kosten, Förder- bzw. Sponsoringmöglichkeiten und touristischen Vermarktungschanchen
  2. Prüfung, ob Belange des Straßenverkehrs einer Beleuchtung des Rundwanderweges grundsätzlich entgegenstehen. Falls die Straßenbaulastträger oder die Kreispolizei grundsätzliche Bedenken gegen eine Beleuchtung äußern, sollen dem  Rat oder BPUA diese von der jeweiligen Behörde in einer Sitzung erläutert werden.
  3. Sofern für die Beantwortung der Punkte 3-6 ein Planungsauftrag vergeben werden muss, sind hierzu Angebote einzuholen und dem Rat- oder BPUA zur Beratung vorzulegen.
  4. Welche Leuchten / Leuchtmittel wären unter Berücksichtigung der Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit (Insekten- und Fledermäuse), Vegetation und des Straßenverkehrs geeignet.
  5. Welche Streckenabschnitte wären nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten am ehesten für eine Beleuchtung geeignet.
  6. Welche Schätzkosten ergeben sich aus den Ergebnissen zu Punkt 3 und 4

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung.

Antrag der UWG-Fraktion zur Änderung von § 25 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Heiden: Einführung einer Beschlusskontrolle entsprechend § 62 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion beantragt für die Ratssitzung am 5. August 2020 den Tagesordnungspunkt:

Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Heiden: Einführung einer Beschlusskontrolle entsprechend § 62 Absatz 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW

und stellt dazu folgenden Antrag:

§ 25 der Geschäftsordnung erhält folgende Überschrift:

„Niederschrift und Beschlusskontrolle“

Es wird folgender Absatz  (neu) angefügt:

„Der Bürgermeister führt die Beschlüsse und Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch (§ 62 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW). Um diese Kontrolle zu ermöglichen, berichtet der Bürgermeister regelmäßig dem Rat bzw. den jeweiligen Ausschüssen über die Durchführung der Beschlüsse des Rates bzw. der Ausschüsse und den jeweiligen Bearbeitungsstand. Über die vom Rat beschlossenen und noch zu erledigenden Aufträge, mit denen die Verwaltung zur erneuten Berichterstattung im Rat aufgefordert wurde, ist eine Liste zu fertigen und fortzuschreiben, die die Ratsmitglieder jeweils zu den Sitzungen erhalten.  Dazu kann jede Fraktion im Rat oder im jeweiligen Ausschuss eine Zusatzfrage stellen, eine Aussprache darüber findet nicht statt.

Begründung:

Nach § 62 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW führt der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Ausführung dieser gesetzlichen Regelung haben inzwischen viele Städte und Gemeinden, auch in NRW, sog. Beschlusskontrollen eingeführt, insbesondere im Rahmen von EDV-gestützten Ratsinformationssystemen (RIS). Die rudimentär im Heidener Ratsinformationssystem angebotenen Abfragemöglichkeiten sind nicht ausreichend und entsprechen nicht den erforderlichen Notwendigkeiten. Bislang ist eine zeitgemäße und effiziente Beschlusskontrolle nicht verbindlich geregelt. Dies erfolgt entweder grundsätzlich in der Geschäftsordnung oder in Einzelbeschlüssen des Rates oder Dienstanweisungen des Bürgermeisters. Eine solche formale Beschlusskontrolle ist zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Kontrolle des Rates über die Durchführung seiner Beschlüsse im Sinne des § 62 Absatz 2 GemO NRW auch in der Gemeinde Heiden geboten und zulässig.

Es wird auf entsprechende Regelungen in anderen Städten und Gemeinden in NRW verwiesen, auch auf die einschlägige kommunale Fachliteratur.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung.